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BBK Nr. 13 vom Seite 612

Praxisgerechte Umsetzung von Compliance im Mittelstand

Teil 2: Ausgewählte Einzelfälle mit Musterformulierungen

Prof. Dr. Urban Bacher und Prof. Dr. Robert Nothhelfer

[i]Bacher/Nothhelfer, Praxisgerechte Umsetzung von Compliance im Mittelstand, Teil 1: Ziele, Aufgaben und Organisation, BBK 12/2015 S. 568 NWB EAAAE-92258 Etwa 90 % der deutschen Mittelständler sind sich der Risiken von Rechts- und Regelverstößen bewusst . Das größte Risiko sehen die Unternehmer im Einkauf, gefolgt von Risiken im Vertrieb. Auch die Gerichtsbarkeit stellt der Geschäftsführung nicht frei, „ob“ sie ein Compliance-System einrichtet. Allenfalls bei der Ausgestaltung gibt es Ermessensspielräume. In Teil 1 dieses Beitrags in wurden bereits die generelle Problemstellung der Compliance beleuchtet und konkrete Hinweise zur Organisation, zur Bestellung eines Compliance-Beauftragten und Musterformulierungen für eine Compliance-Richtlinie gegeben. Der nachfolgende Teil 2 greift diese Gedanken auf und erläutert relevante Einzelfälle.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Compliance-Kultur und Compliance-Organisation

[i]Werner, Die Pflicht des Vorstands zur Compliance, NWB 26/2014 S. 1952 NWB SAAAE-67246 Vom Management wird eine ausgeprägte Compliance-Kultur verlangt. Die Geschäftsführung selbst und alle Führungskräfte müssen die Regeltreue besonders beachten, diese vorleben, allen Mitarbeitern vermitteln und Compliance im Unternehmen gewährleisten und laufend kontrolli...