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BBK Nr. 13 vom

Praxisgerechte Umsetzung von Compliance im Mittelstand

Prof. Dr. Urban Bacher und Prof. Dr. Robert Nothhelfer

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Bacher/Nothhelfer, Praxisgerechte Umsetzung von Compliance im Mittelstand, Teil 1: Ziele, Aufgaben und Organisation, BBK 12/2015 S. 568 NWB EAAAE-92258Etwa 90 % der deutschen Mittelständler sind sich der Risiken von Rechts- und Regelverstößen bewusst. Das größte Risiko sehen die Unternehmer im Einkauf, gefolgt von Risiken im Vertrieb. Auch die Gerichtsbarkeit stellt der Geschäftsführung nicht frei, „ob“ sie ein Compliance-System einrichtet. Allenfalls bei der Ausgestaltung gibt es Ermessensspielräume.

Aber: Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Auch ein noch so gutes Compliance-System kann dies nicht verhindern. Vom Management werden ein Compliance-System und Maßnahmen verlangt, die Fehler grundsätzlich verhindern bzw. Verhaltensweisen aufzeigen, um eine Regeltreue zu garantieren. Die Errichtung einer Compliance-Organisation ist kein Hexenwerk: Auf wenigen Seiten kann das Management in einer Richtlinie die notwendige Organisation dokumentieren. Wichtig ist, einen Compliance-Beauftragten zu bestellen, der im Tagesgeschäft die ergriffenen Maßnahmen prüft, konstruktiv Fehler und Risiken lokalisiert und Verbesserungsmaßnahmen ergreift.