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Korrespondierende Bilanzierung und Instandhaltungsansprüche
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[i]BFH, Urteil vom 12. 2. 2015 - IV R 29/12 NWB OAAAE-88378 Bei einer entgeltlichen Überlassung im Rahmen eines Miet- (§ 535 BGB) oder Pachtvertrags (§ 581 BGB) hat der Vermieter die Pflicht, dem Mieter oder Pächter den Gebrauch der Miet- oder Pachtsache während der Miet- oder Pachtzeit zu gewähren und in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen sowie während der Miet- oder Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten (Instandhaltungspflicht).
Diese Instandhaltungspflicht kann gleichwohl vertraglich auf den Mieter oder Pächter übertragen werden. Der Mieter oder Pächter hat in einem solchen Fall grundsätzlich eine Rückstellung für Instandhaltung der Miet- oder Pachtsache zu bilden, sofern ein Erfüllungsrückstand besteht. Steht die Miet- oder Pachtsache im Eigentum eines Mitunternehmers, ergibt sich die Frage, ob dieser einen korrespondierenden Anspruch auf Instandhaltung in der Sonderbilanz zu aktivieren hat.
[i]Zeidler/Mißbach (Hrsg.), Rückstellungen von A-Z: Instandhaltung/ Instandhaltungsverpflichtung, Lexikon NWB DAAAC-42908 Eine KG war ihren Instandhaltungspflichten nicht vollends nachgekommen und bildete für diesen Verpflichtungsüberhang eine gewinnmindernde Rückstellung für die Instandhaltung der Pachtsache, ohne dass die korrespond...