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Rückstellungen: Instandhaltung / Instandhaltungsverpflichtung
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Die Verpflichtung eines Unternehmens zur Instandhaltung kann sich ergeben aus:
einer reinen Innenverpflichtung zur Aufrechterhaltung/Weiterführung des Geschäftsbetriebs oder
aus einer öffentlich-rechtlichen/gesetzlichen oder einer vertraglichen Verpflichtung.
Mit der ab dem Wirtschaftsjahr 2018 geltenden Taxonomieversion 6.1 wurde in der E-Bilanz im Bereich der „Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten“ der Posten „Rückstellungen für Instandhaltung“ neu eingefügt.
1. Innenverpflichtungen
Instandhaltungsarbeiten ohne eine (öffentlich-)rechtliche Verpflichtung in Form einer Innenverpflichtung entstehen vor allem bei überfälligen Inspektionen, Wartungsarbeiten oder Reparaturen. Werden diese Arbeiten vor dem einsetzenden Winter auf das Nötigste beschränkt und kommt es im darauf folgenden Quartal zur Nachholung der Instandhaltungsarbeiten, sind die entsprechenden Aufwendungen, die an sich das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen, im Wege einer (Aufwands-)Rückstellung auszuweisen (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB).
Im Einzelnen müssen hierfür folgende Voraussetzungen vorliegen:
es muss s...