Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Korrespondierende Bilanzierung und Instandhaltungsansprüche
[i]BFH, Urteil vom 12. 2. 2015 - IV R 29/12 NWB OAAAE-88378 Die Konzeption der ertragsteuerlichen Erfassung von Sonderbetriebsvermögen und damit einhergehender Sonderbetriebseinnahmen sowie -ausgaben bei Mitunternehmerschaften verfolgt das Ziel, eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen gewerbetreibenden Einzelunternehmern und Personengesellschaften zu gewährleisten. Zwecks Wahrung der Erfolgsneutralität schuldrechtlicher Beziehungen zwischen dem Mitunternehmer und seiner Gesellschaft wird hierbei die sog. korrespondierende Bilanzierung angewendet. Die Grenzen dieser korrespondierenden Bilanzierung sind in der Praxis vielfach umstritten. Der BFH setzte sich indessen jüngst mit der Frage auseinander, ob vertraglich vereinbarte Instandhaltungsansprüche in den Anwendungsbereich der korrespondierenden Bilanzierung fallen können. Der vorliegende Beitrag stellt vor diesem Hintergrund den handels- und steuerbilanziellen Rahmen der korrespondierenden Bilanzierung vor und greift die aktuelle Rechtsprechung auf.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .