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USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 2

Vorsteuerabzug im Regelverfahren

, veröffentlicht am 11. 2. 2015

Dipl.-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

Der BFH hatte zu entscheiden, ob für den Vorsteuerabzug eines Unternehmers das Regelbesteuerungs- oder das Vergütungsverfahren maßgeblich ist.

A. Leitsatz

Ist unklar, ob ein Unternehmer, der Windkraftanlagen im Inland betreibt, im In- oder Ausland ansässig ist, kann er Vorsteuerbeträge im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend machen, wenn er trotz möglicher Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erstellt hat und er deshalb ohnehin verpflichtet ist, die nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer im allgemeinen Besteuerungsverfahren zu erklären (Anschluss an , BFHE 243 S. 51, BStBl 2014 II S. 497, entgegen Abschn. 18.15. UStAE).

B. Sachverhalt

Eine KG wurde mit Satzungssitz in Deutschland gegründet. Persönlich haftende Gesellschafterin war eine dänische Firma mit dänischer Geschäftsanschrift. Kommanditistin war eine ebenfalls nach dänischem Recht gegründete Firma. Die KG verfügte weder in Deutschland noch in Dänemark über ein eigenes Büro oder Personal. Die laufende kaufmännische Geschäftsführung und die laufende Betriebsführung hat die KG an eine GmbH in Deutschland übertragen.

Die KG hatte mit einer deutschen GmbH eine...