Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Reverse-Charge-Verfahren bei der Lieferung von Metallen
Auswirkungen des Kroatiengesetzes und des Zollkodex-Anpassungsgesetzes
Im Rahmen des „Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Kroatiengesetz) wurde der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens auf innerhalb Deutschlands steuerpflichtige Lieferungen von edlen und unedlen Metallen zum ausgeweitet. Die Regelung führt in der Praxis – auch nach den Änderungen durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz – zu erheblichen Anwendungsschwierigkeiten.
A. Hintergrund
Ziel der Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens auf die Lieferungen von edlen und unedlen Metallen ist die Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug. Umsatzsteuerausfälle können dadurch entstehen, dass leistende Unternehmer dem Leistungsempfänger eine Rechnung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ausstellen. Der Leistungsempfänger zieht die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, gleichzeitig führt der leistende Unternehmer die erhaltene Umsatzsteuer jedoch nicht an das Finanzamt ab. Die Finanzämter können in den meisten Fällen den Umsatzsteueranspruch nicht mehr geltend machen, da die leistenden Unternehmen zahlungsunfähig waren. Dieser Steuerausfall wird durch den Übergang...