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NWB Nr. 6 vom Seite 342

Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2015

Auswirkungen des Mindestlohn-Gesetzes auf geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen

Gerald Eilts

[i] Geringfügigkeits-Richtlinien vom 12. 11. 2014 NWB RAAAB-05496 Am wurde das Tarifautonomiestärkungsgesetz veröffentlicht (BGBl 2014 I S. 1348). Art. 1 beinhaltet das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MindestlohngesetzMiLoG). Damit gilt seit dem ein flächendeckender Stundenlohn von 8,50 €. Was sich zunächst nur nach einer rein arbeitsrechtlichen Maßnahme anhörte, [i] Eilts, Mini-Jobs in der Praxis, NWB Verlag Herne, 2014, ISBN: 978-3-482-64981-3entpuppte sich aber als ein Gesetzesvorhaben, welches sich in mannigfaltiger Weise auch auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen auswirkt. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben deshalb unter dem Datum des die Richtlinien für die versicherungsrechtliche [i]Steinheimer/ Krusche, NWB 45/2014 S. 3410Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) neu herausgegeben; diese gelten ab dem . Darin aufgenommen wurden auch die Ergebnisse der jüngeren BSG-Rechtsprechung. Die wichtigsten Neuerungen [i]Schmidt, NWB 48/2014 S. 3640sind nachstehend zusammengefasst.

Arbeitshilfen:

Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:

  • Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen – Checkliste NWB MAAAE-71142

  • Mandanten-Information zum Mindestlohn ab