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NWB Nr. 42 vom Seite 3118

Weihnachten das ganze Jahr?

Anrechenbarkeit von anteilig gezahltem Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn

Golo Busch und Dorothee Cordes

Die Arbeitsgerichte Herne und Brandenburg haben entschieden, dass monatlich anteilig ausgezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohnanspruch nach dem Mindestlohngesetz angerechnet werden darf (ArbG Herne, Urteil vom - 3 Ca 684/15; ). Der Beitrag erläutert die Entscheidungen und nimmt dazu mit Blick auf die Praxis Stellung.

I. Sachverhalte

1. ArbG Herne 3 Ca 684/15

[i]Monatlich anteilige ZahlungDas ArbG Herne hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Der Arbeitsvertrag einer Servicekraft bestimmte zunächst, dass Weihnachtsgratifikation und Urlaubsgeld freiwillige und widerrufliche Leistungen waren. Das Weihnachtsgeld musste bei einem Ausscheiden bis zum 31. 3. des Folgejahres zurückgezahlt werden. 2010 schloss die Servicekraft dann mit ihrem Arbeitgeber eine Änderungsvereinbarung, nach der die Sonderzahlungen anteilig jeden Monat gezahlt wurden. Im Februar 2015 klagte die Arbeitnehmerin nun ihren gesetzlichen Mindestlohnanspruch für Januar und Februar 2015 ein. Sie war der Auffassung, dass ihr die Sonderzahlun...