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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 24 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zur Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

Das Niedersächsische FG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob – und ggf. unter welchen Bedingungen – eine Rechnungsberichtigung zurückwirkt. Im Streitfall war die Steuernummer des Leistenden nachträglich ergänzt worden. Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann der Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigungen erst zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, in dem die Berichtigung erfolgte und diese dem Rechnungsempfänger übermittelt wurde.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob – und ggf. unter welchen Bedingungen – die Berichtigung einer Rechnung zurückwirkt. Im Streitfall war die Steuernummer des Leistenden nachträglich ergänzt worden.

Die Vorlagefrage ist von erheblicher praktischer Bedeutung im Hinblick auf den Vorsteuerabzug. Liegen die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnung nicht vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen. Damit verbunden sind in der Regel Nachzahlungszinsen. Die Verzinsung würde allerdings entfallen, wenn die rückwirkende Berichtigung einer Rechnung zulässig wäre.

Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann der Vorsteuerabzug bei der Berichtigung einer Rechnung erst zu dem Zei...