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BFH 14.7.2014 III B 8/14, StuB 22/2014 S. 864

Anordnung einer Außenprüfung bei früherem Freiberufler

Bei einem Freiberufler (im Streitfall: selbständiger Steuerberater), der nach Übertragung seiner Praxis auf eine von ihm selbst gegründete Gesellschaft nur noch geringfügig als Freiberufler selbständig tätig ist, ist die Anordnung einer Außenprüfung ungeachtet dessen zulässig, dass eine vollständige Prüfung des dem Prüfungszeitraum zugrunde liegenden Sachverhalts auch durch den Innendienst erfolgen könnte (Bezug: § 193 Abs. 1 AO).

Praxishinweise

Es entspricht der gesetzlichen Konzeption des § 193 Abs. 1 AO, so der BFH, dass ein Fall nicht vollständig im Innendienst ausermittelt sein muss, bevor eine Außenprüfung angeordnet werden darf. Eine umfassende Sachverhaltsaufklärung kann ggf., z. B. zur Entlastung der Veranlagungsstelle, auch erst im Rahmen der Außenprüfung erfolgen. Die steuerlichen Verhältnisse früh...