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PiR Nr. 11 vom Seite 344

Lucky-Buy-Fiktion für einen negativen Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung?

Dr. Andreas Haaker und Dr. Jens Freiberg

Nach IFRS ist ein nach nochmaliger Überprüfung der Kaufpreisallokation verbleibender negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung erfolgswirksam zu vereinnahmen, während nach HGB diese „ Lucky-Buy-Fiktion“ infolge des Realisations- und Anschaffungskostenprinzips nicht angewendet werden darf. Der Referentenentwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG-RefE) enthält in diesem Zusammenhang jedoch eine Verwässerung der GoB.

Contra

Nach IFRS gilt die „Lucky-Buy-Fiktion“. Übersteigt bei einem Unternehmenserwerb der Zeitwert des erworbenen Nettovermögens den Kaufpreis, so hat der Bilanzersteller nochmals zu überprüfen, ob er es im Rahmen der Vermögensbewertung bei der Kaufpreisallokation in nicht mehr zu vertretener Weise übertrieben hat (vgl.  Haaker, IFRS – Irrtümer, Widersprüche und unerwünschte Konsequenzen, Herne 2014, S. 205 f.). Solche Fehler sind stets zu erwarten:

Die bilanzielle Behandlung von Unternehmenserwerben ist ein weiterer Bereich, der sich durch Anwendungsschwierigkeiten auszeichnet und damit häufig fehleranfällig ist. Hier wurden insgesamt 5 Einzelfehler festgestellt, insbesondere zur Kaufpreisallokation sowie zum Goodwill I...

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