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USt direkt digital Nr. 17 vom Seite 4

Betriebsstättenbegriff im Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren

; veröffentlicht am 13. 8. 2014

Ursula Slapio

Die unionsrechtlichen Voraussetzungen einer Ansässigkeit im Inland sind nicht erfüllt, wenn der Unternehmer im Inland lediglich eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte innehat, von der aus keine Umsätze bewirkt worden sind.

A. Bedeutung der Ansässigkeit für den Vorsteuerabzug

Die Frage der Ansässigkeit ist u. a. für die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Vorsteuererstattung von Bedeutung. Ein im Inland ansässiger Unternehmer kann seine Vorsteuer stets im Regelbesteuerungsverfahren nach § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 UStG geltend machen.

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren setzt nach § 59 UStDV dagegen einen im Ausland ansässigen Unternehmer voraus, der zudem weitere Kriterien hinsichtlich seiner Umsätze erfüllen muss. In früheren Gesetzesfassungen wurde die Ansässigkeit im Ausland unter Verweis auf die gesetzlichen Regelungen in § 13b UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) geregelt. Seit 1. 1. 2010 ordnet § 59 Satz 2 UStDV an, dass ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist, wer im Inland weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, noch eine Betriebsstätte hat.

Die unionsrechtlichen Vorschriften weichen vom deutschen Recht ab; vgl. Art. 1...