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Die Betriebsstätte im Umsatzsteuerrecht
Überlegungen zu einigen typischen Fallstricken
Die umsatzsteuerliche Betriebsstätte hat in der Unternehmenspraxis große Bedeutung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Der Ort der Leistung und somit die Zuweisung des Besteuerungsrechts, aber auch die Form der Steuererhebung (Registrierungspflicht vs. Reverse-Charge-Verfahren) und die Modalitäten des Vorsteuerabzugs (Regelbesteuerungsverfahren vs. Vergütungsverfahren) können vom Status der Betriebsstätte abhängen. Fehleinschätzungen der rechtlichen Situation können für betroffene Unternehmen zu Nachteilen führen, wie der Beitrag anhand einiger typischer Beispiele darstellt.
A. Grundsätzliches zur Betriebsstätte bzw. festen Niederlassung
Das Umsatzsteuergesetz definiert den Begriff der Betriebsstätte nicht. Auf die Regelung in § 12 AO kann nicht zurückgegriffen werden. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (vgl. z. B. , Rn. 21) definiert die Gemeinschaftsrechtsordnung ihre Begriffe autonom und grundsätzlich nicht in Anlehnung an nationale Rechtsordnungen, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Laut BFH ist der Begriff der Betriebsstätte unionsrechtskonform auszulegen u...