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Die Selbstanzeige eines Beamten
Konsequenzen auf das Beamtenverhältnis
Das Thema Selbstanzeige hat seit geraumer Zeit Konjunktur. Während nach der letzten politischen Diskussion die Verschärfung (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/finanzminister-regeln-selbstanzeige; s. bezüglich der vorgeschlagenen Verschärfungsmodalitäten auch Götzenberger Seite 263) der Selbstanzeige beschlossen wurde, konzentriert sich der juristische Diskurs in Literatur und Rechtsprechung bisher vor allem auf die Voraussetzungen und strafrechtlichen Wirkungen einer strafbefreienden Selbstanzeige. Im Rahmen dieses Beitrags soll indes ein anderer Blick auf diese Thematik geworfen und insbesondere der Frage nachgegangen werden, welche Konsequenzen sich aus den im Zuge einer Selbstanzeige gewonnenen Erkenntnissen auf das Beamtenverhältnis des Anzeigenden ergeben können.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) lässt sich eine Checkliste zur Erstellung einer Selbstanzeige aufrufen (NWB SAAAE-46633) sowie ein Muster mit Hinweisen an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren (NWB LAAAE-52184).
I. Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Die wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO stellt nach h. M. einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar (