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Die Abrechnung der Selbstanzeige
Die unterschiedlichen erfolgreichen Abrechnungsmöglichkeiten
[i]Götzenberger, Auslandsvermögen legalisieren, NWB Verlag Herne, 2014, ISBN: 978-3-482-64961-5 Spektakuläre Fälle der Vergangenheit, wie Selbstanzeigen Prominenter oder der Ankauf und die Auswertung von Steuer-CDs, führten zu einer vermehrten Erstattung von Selbstanzeigen. Die gesetzliche Regelung zur Abrechnung hierzu enthält § 30 StBVV. Meist können Steuerberater „doppelt“ abrechnen, was viele nicht wissen. Im Folgenden werden die [i]Arbeitshilfen u. a.Selbstanzeige – Schreibvorlage NWB BAAAB-05338 Vollmacht – Schreibvorlage NWB LAAAB-05352 Vertragstext einer Vergütungsvereinbarung NWB SAAAE-41805Abrechnungsmöglichkeiten ausgeführt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Erfasste Tätigkeiten
Nach § 30 StBVV gilt Folgendes:
„(1) Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige (§§ 371 und 378 Abs. 3 AO) einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben erhält der Steuerberater 10/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A.
(2) Der Gegenstandswert bemisst sich nach der Summe der berichtigten, ergänzten und nachgeholten Angaben, er beträgt jedoch mindestens 8.000 €.“
[i]Leistungen des Steuerberaters Die erfassten Tätigkeiten des Steuerberaters im Zusammenhang mit der Erstattung der Selbstanzeige sind:
Feststellungen im Vorfeld der Selbstanzeige;
Beratungen des Mandanten im Zusammenhang mit der Selbstanzeige;
[i]Dönmez, NWB 9/2014 S. 629Ermittlung der unrichtigen od...