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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 5 vom Seite 12

Bewertung der Praxissubstanz

Die Bewertung einer Arztpraxis erfolgt heute regelmäßig mithilfe der sog. modifizierten Ertragswertmethode. Es handelt sich bei dieser Methode um ein Derivat des klassischen Ertragswertverfahrens. Ein nach Ertragswert-Gesichtspunkten ermittelter Unternehmenswert repräsentiert dabei stets den Wert des gesamten Unternehmens, also sowohl den immateriellen Firmenwert als auch den Zeitwert der Unternehmenssubstanz.

Gleiches gilt grundsätzlich auch für den Ertragswert einer Arzt- oder Zahnarztpraxis. Denn die Behandlung eines Patientenstamms ist nur bei gleichzeitiger Verwendung einer Praxis-Einrichtung möglich. Indem einem Praxisabgeber die künftigen wirtschaftlichen Erfolge vergütet werden, ist damit zugleich auch die Nutzung des betriebsnotwendigen Sachvermögens der Praxis abgegolten (Prof. Dr. Peter Kupsch, Bewertung von Zahnarztpraxen mittels Ertragswertverfahren, Bayerisches Zahnärzteblatt, Heft 2/1994, S. 14-20).

Dennoch ist im Rahmen der Bewertung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis die Praxissubstanz einer eigenständigen Bewertung zuzuführen. Die Begründung hierfür liefert der begrenzte Kapitalisierungszeitraum, der charakteristisch ist für das modifizi...