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NWB-EV Nr. 2 vom Seite 63

Die Betreuungsverfügung

Alternative oder Ergänzung zur Vorsorgevollmacht?

Holger Bodmann

Der im Zivilrecht maßgebliche Grundsatz der Privatautonomie ermöglicht zur Regelung der Erfordernisse im Fürsorgefall sehr individuelle und auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte Gestaltungen. Insbesondere für Mandanten mit differenzierten Vermögensverhältnissen ergibt sich in diesem Bereich ein weites Beratungsfeld, welches Berater aktiv und gestaltend besetzen sollten. Dabei kommt der auf der Motivlage des Vollmachtgebers aufbauenden Vorsorgevollmacht mit einer auf deren Inhalte abgestimmten Patientenverfügung eine herausragende Bedeutung zu (s. Bodmann, NWB GAAAE-27806). Wenn eine Vorsorgevollmacht formuliert und rechtlich wirksam installiert ist, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang es zusätzlich der Erteilung einer Betreuungsverfügung bedarf. In diesem Zusammenhang ist nochmals auf die Entscheidung des NWB QAAAE-08652) hinzuweisen, welche die Bedeutung einer umfassenden Vorsorgevollmacht deutlich gestärkt hat. Der BGH stellt fest, dass die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung grds. nachrangig zu einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht sei. Der nachfolgende Beitrag widmet sich vo...