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Sozialversicherungsrecht | Immobilienverkauf und Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung
Die Beitragsbemessung für freiwillig in der Krankenversicherung Versicherte wird anhand deren (gesamten) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einheitlich durch den Spitzenverband der Krankenkassen bestimmt (§ 240 Abs. 1 SGB V), der zur Konkretisierung hierzu die „Beitragsgrundsätze-Selbstzahler/BVSzGs“ erlassen hat, die für sich genommen [i]infoCenter „Krankenversicherung“ NWB CAAAB-13228 als untergesetzliche Normen eine ausreichende rechtssichere Grundlage zur Heranziehung der Versicherten darstellen (vgl. NWB LAAAE-37893). Als beitragspflichtige Einnahmen sind dann dabei sämtliche Einnahmen und sonstigen Geldmittel zugrunde zu legen, die – ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung – für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können. Dazu gehört auch der Veräußerungsgewinn aus dem Ver-kauf ... /