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BAG 12.12.2013 8 AZR 838/12, NWB 3/2014 S. 90

Arbeitsrecht | Entschädigungsanspruch aufgrund von Diskriminierung wegen Schwangerschaft

Wird unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Kündigung erklärt, stellt dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar und kann einen Anspruch auf Entschädigung auslösen. Im Streitfall hatte die in einem Kleinbetrieb angestellte Arbeitnehmerin zwar keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, fiel aber unter den besonderen Kündigungsschutz des § 9 MuSchG. [i]infoCenter „Mutterschutz/Mutterschaftsgeld“ NWB NAAAB-44665 „Kündigung des Arbeitsvertrages“ NWB OAAAB-03423 Für die Klägerin war zunächst ein Beschäftigungsverbot aus medizinischen Gründen (§ 3 Abs. 1 MuSchG) ausgesprochen worden. Dem Ansinnen der Beklagten, dieses Beschäftigungsverbot nicht zu beachten, widersetzte sich die Klägerin. Kurze Zeit später starb die Leibesfrucht ab und die Arbeitnehmerin musste sich einem Eingriff unterziehen, wovon sie ihren Arbeitgeber unterrichtete. Dieser sprach umgehend die fristgerechte Kündigung aus. Der Klägerin...