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Einkommensteuer | Splittingtarif für in der Schweiz lebende Ehegatten
Das BMF hat klargestellt, unter welchen Bedingungen in der Schweiz lebende Ehegatten eine Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splitting-Tarifs beanspruchen können ( NWB PAAAE-48481, BStBl 2013 I S. 1325).
Nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG können nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten auf Antrag gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG zusammen veranlagt werden (unter Anwendung des Splitting-Verfahrens), wenn nur einer von ihnen die Voraussetzungen der sog. „fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht“ nach § 1 Abs. 3 EStG erfüllt. Voraussetzung ist jedoch u. a., dass der eine (steuerpflichtige) Ehegatte Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EU oder eines Staats ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anwendbar ist. Das EWR-Abkommen ist auf die Schweiz...