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Einkommen-/Lohnsteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung
Bei einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige Arbeitsstätte anzunehmen (Bezug: § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 3 Nr. 4 EStG).
Ob der Arbeitnehmer lediglich unter Beibehaltung seiner bisherigen regelmäßigen Arbeitsstätte „vorübergehend“ in einer anderen betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers tätig oder von Anfang an dauerhaft an den neuen Beschäftigungsort entsendet wird und dort eine neue regelmäßige Arbeitsstätte begründet, muss nach den gesamten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Es kommt entscheidend auf die der Auswärtstätigkeit zugrunde liegenden Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber ...