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BMF 17.12.2013 IV C 2 - S 2750-a/11/10001, NWB 1/2014 S. 12

Körperschaftsteuer | BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Der BFH hatte mit Urteil vom - I R 77/96 (BStBl 2001 II S. 43) entschieden, dass von den Beteiligungsverhältnissen abweichende inkongruente Gewinnausschüttungen und inkongruente Wiedereinlagen steuerrechtlich anzuerkennen sind und grds. auch dann keinen Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO darstellen, wenn andere als steuerliche Gründe für solche Maßnahmen nicht erkennbar sind. Dies entspricht mittlerweile seiner ständigen Rechtsprechung. Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung bei der GmbH und AG nimmt das Stellung. Das Schreiben ersetzt das (BStBl 2000 I S. 47).