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FG Münster 19.11.2013 15 K 2352/10 U, NWB 1/2014 S. 12

Umsatzsteuer | Beherbergung der Begleitpersonen von Patienten ist umsatzsteuerpflichtige Leistung

Nach dem erbringen Reha-Kliniken mit der Beherbergung und Verpflegung von Begleitpersonen ihrer Patienten umsatzsteuerpflichtige Leistungen.

Anmerkung:

Die Klägerin, die mehrere Reha-Kliniken betreibt, bietet auch Begleitpersonen ihrer Patienten die entgeltliche Unterbringung und Verpflegung in den Kliniken an. Das Finanzamt behandelte diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig, soweit es sich nicht um Begleitpersonen von Kindern unter 14 Jahren oder von Schwerstbehinderten handelte. Die Klägerin war demgegenüber der Auffassung, dass sie insoweit eine hoheitliche Tätigkeit ausübe, die Leistungen aber jedenfalls umsatzsteuerfrei seien. Die dahin gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Das FG Münster führte aus, dass die Klägerin mit der Aufnahme von Beglei...