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Körperschaftsteuer | Zur Angemessenheit einer Geschäftsführervergütung bei zwei Geschäftsführern
Liegt die Gesamtausstattung der zwei hälftig beteiligten Geschäftsführer einer GmbH innerhalb der Bandbreite von Fremdvergleichswerten und verbleibt der GmbH nach Abzug der gezahlten Geschäftsführervergütungen ein angemessener Gewinn bzw. eine angemessene Kapitalausstattung, kann nach dem eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht mit einer sog. Gewinnabsaugung durch überhöhte Geschäftsführerbezüge begründet werden. Die Ansicht des Finanzamts, dass der Kapitalgesellschaft nach Abzug der Geschäftsführervergütung mindestens ein Gewinn (vor Ertragsteuern) in Höhe der gezahlten Geschäftsführervergütung verbleiben müsse und dass die darüber hinausgehenden Beträge als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren seien, sei nicht haltbar und im Übrigen auch ...BStBl 2002 I S. 972