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OLG Brandenburg 08.08.2013 5 W 84/13, NWB 51/2013 S. 4024

Umwandlungsrecht | Privatvermögen als ausgliederungsfähiger Gegenstand eines Einzelkaufmanns

Die Voraussetzungen, unter denen ein Einzelkaufmann die Rechtsform seines Unternehmens ohne Übertragung durch Einzelrechtsnachfolge ändern kann, sind in § 152 Abs. 1 UmwG benannt. Da Verschmelzung und Formwechsel insoweit nicht in Betracht kommen, bleibt als umwandlungsrechtliche Alternative nur die Übertragung in Form der Ausgliederung, die dabei das gesamte „Unternehmen“, aber auch „Teile desselben“ umfassen kann. [i]infoCenter „Umwandlungsrecht“ NWB QAAAB-04896 Ungeachtet dieses Wortlauts soll aber dennoch das Privatvermögen des Einzelkaufmanns in die Ausgliederung miteinbezogen werden können, was damit gerechtfertigt wird, dass durch die Einbeziehung eines bisher im Privatvermögen gehaltenen Gegenstands eine Umwidmung desselben erfolgt und dieser Gegenstand somit zum Gegenstand des Unternehmens wird, es demnach eines besonde...