Der optimale Kurzvortrag
8. Aufl. 2013
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Thema 61 Wesentliche Betriebsgrundlagen – Bedeutung und Vorkommen im Ertragsteuerrecht
Einleitung
Der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage taucht im Ertragsteuerrecht an verschiedenen Stellen auf. Weiterhin ist die wesentliche Betriebsgrundlage Voraussetzung verschiedener Rechtsinstitute im Steuerrecht. Dabei wird der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage nicht einheitlich angewandt.
Hauptteil
Vorkommen und Bedeutung im Ertragsteuerrecht:
Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 EStG: (+), wenn der Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann
Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG: (+), wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang z. B. in das PV überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert werden und damit der Betrieb als geschäftlicher Organismus nicht mehr fortgeführt werden kann
Unentgeltliche Betriebsübertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG: (+), wenn mindestens die wesentlichen Grundlagen des Betriebes/Teilbetriebes unentgeltlich übertragen worden sind
Betriebsaufspaltung: I. R. d. sachlichen Verpflichtung wird verlangt, dass mindestens eine wesentliche Betr...