Der optimale Kurzvortrag
8. Aufl. 2013
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Thema 41 Gemischte Schenkung/Schenkung unter Auflage
Einleitung
Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB): „Aus“ geschenktem Gegenstand muss Leistung erbracht werden (Auflage = Einschränkung der Schenkung); i. d. R. soll die Auflage aus den Erträgen der Schenkung bewirkt werden bzw. beschränkt Nutzung der Schenkung (z. B. Übernahme Grundschuld, Nießbrauch)
gemischte Schenkung (gesetzlich nicht geregelt): teils entgeltlich, teils unentgeltlich (z. B. teilentgeltliche vorweggenommene Erbfolge); soweit entgeltlich = Leistungsaustausch ≠ Bereicherung
Hauptteil
Steuerliche Behandlung
Schenkung unter Auflage
Schenkungsteuer: Berücksichtigung des Steuerwertes der Schenkung nach Abzug der Belastung; Bewertung der Auflage (z. B. Nießbrauch, dingliches Wohnrecht) nach §§ 13 – 16 BewG; Abzugsverbot nach § 25 Abs. 1 ErbStG entfallen (beachte jedoch § 10 Abs. 9 ErbStG)
Bilanzsteuerrecht/Einkommensteuer: unentgeltlicher Erwerb; Wert der Schenkung > 50 % des Barwerts der Auflage => Auflage = Versorgungsleistungen => Sonderausgabenabzug (in vollem Umfang), § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG
gemischte Schenkung
Schenkungsteuer: Berücksichtigung des Steuerwertes der Schenkung, soweit unentgeltlich
Bilanzsteuerrecht/Einkommensteuer: abschreibungsfähige Anschaffungskosten, soweit entgeltlich – Fortf...