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Einkommen-/Lohnsteuer | Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten
Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit können dann betrieblich oder beruflich veranlasst sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Der BFH hält damit weiter an seiner ständigen Rechtsprechung fest. Die klagende Berufsmusikerin leidet an akuten Einschränkungen in der Schulter. Deswegen könne sie ihrer Erwerbstätigkeit als Berufsmusikerin nicht mehr nachgehen. Neben Krankengymnastik nahm sie auch an einer Dispokinese-Fortbildung teil. Dabei handele es sich um eine ganzheitlich orientierte Schulung, die durch eine Veränderung der Haltung, Atmung und Bewegung sowie der Erfahrungs- und Bewusstseinsdenkprozesse ...