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OFD 29.06.2013 , StuB 18/2013 S. 712

Grunderwerbsteuer | Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)

Art. 26 des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom (BGBl 2013 I S. 1840) enthält neue Regelungen zum GrEStG. Die geänderten Vorschriften sind gem. § 23 Abs. 11 GrEStG erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem verwirklicht werden.

1. § 1 Abs. 3a GrEStG: Besteuerung von sog. RETT-Blocker- Strukturen
Trotz der ursprünglich als Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung konzipierten Erwerbstatbestände des § 1 Abs. 2a und 3 GrEStG war es bislang möglich, bei größeren Immobilientransaktionen unter Einschaltung von Gesellschaften ein Anfallen von Grunderwerbsteuer zu verhindern. Diese sog. RETT-Blocker-Modelle (Real Estate Transfer Tax = Grund-erwerbsteuer) basierten u. a. auf der Tatsache, dass unter Anteil i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG in Bezug auf Personengesellschaften die aus der Mitgliedschaft in der Personengesellschaft folgende gesamthänderische M...