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NWB Nr. 36 vom Seite 2866

Verjährung bei Steuerhinterziehung

Unterschiedliche Verjährungsfristen im Straf- und Steuerrecht

Hülya Dönmez

Der BGH [i]Beyer, NWB 9/2013 S. 625 hat in seinem Beschluss vom - 1 StR 577/09 NWB MAAAD-44091 klargestellt, dass eine Teilselbstanzeige nicht mehr zur Straffreiheit führen dürfe. Hierauf reagierte der Gesetzgeber mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, welches am vom Bundestag beschlossen wurde. Danach muss der Steuerpflichtige zu [i]infoCenter „Selbsanzeige” NWB FAAAB-22685 „Steuerhinterziehung” NWB TAAAB-80024 „Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuer-hehlers” NWB UAAAB-83022 „Steuerfahndung” NWB AAAAB-17520allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigen, die unvollständigen Angaben ergänzen oder die unterlassenen Angaben nachholen, um Straffreiheit zu erlangen. Die Selbstanzeige muss sich daher in Bezug auf eine Steuerart auf alle strafrechtlich noch nicht verjährten Zeiträume erstrecken. Zusätzlich verschärfte der BGH die Anforderungen an die Sperrgründe. Er dehnte den Begriff der Tatentdeckung, wonach eine Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung mehr entfalten kann, in sachlicher und zeitlicher Hinsicht weiter aus. Aufgrund der Verschärfung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige ist es von enormer Wichtigkeit, den strafbefangenen Zeitraum richtig zu ermitteln, da ansonsten eine unwirksame Teilselbstanzeige vorliegt.

Arbeitshilfe:

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