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Umsatzsteuerzahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben bei Einnahmen-Überschussrechnung
Rechtsentwicklung und Gestaltungsmöglichkeiten
Bei [i]Segebrecht/Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 13. Aufl., Herne 2012Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sind Betriebsausgaben auch dann, wenn sie wirtschaftlich ein anderes Kalenderjahr betreffen, grundsätzlich im Zeitpunkt des Abflusses abzuziehen (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG). Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind; sie gelten als in diesem Kalenderjahr verausgabt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Vorschrift bereitet in der Praxis häufig Probleme, wie die neuere Rechtsprechung beweist.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Regelungsinhalt von § 11 Abs. 2 EStG
Nach [i]infoCenter, Zufluss-Abfluss-Prinzip NWB YAAAB-05702§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG mindern diese Abflüsse als Betriebsausgaben den Gewinn dieses Kalenderjahres.
Als [i]Ziel: Periodengerechte Zuordnung von AusgabenAusnahme von diesem Grundsatz sieht § 11 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG für gewisse Fälle eine periodengerechte Berücksichtigung von Ausgaben vor. Danach gelten regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die...