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BBK Nr. 20 vom Seite 956

Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Praxistipps für den Jahreswechsel 2015/2016

Rüdiger Happe

[i]Segebrecht/Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 14. Aufl., Herne 2015 Erfolgen Zahlungen aufgrund von Umsatzsteuer-Voranmeldungen erst im nächsten Wirtschaftsjahr, muss der Einnahmen-Überschussrechner einige Besonderheiten beachten. Dies gilt insbesondere für den Jahreswechsel 2015/2016.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Abflussprinzip und regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben

[i]Langenkämper, Zufluss-Abfluss-Prinzip, infoCenter NWB YAAAB-05702 Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) orientiert sich grundsätzlich am Prinzip des Zu- und Abflusses (§ 11 EStG). Danach sind Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie zugeflossen sind (§ 11 Abs. 1 EStG). Ausgaben sind dementsprechend für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 EStG). Von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen, wie z. B. die Behandlung von abnutzbarem oder nicht abnutzbarem Anlagevermögen.

[i]Ausnahme bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen Eine weitere Ausnahme vom Zu- bzw. Abflussprinzip gilt für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die bei dem Unternehmer kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zu- bzw. abgeflossen sind. D...