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BBK Nr. 4 vom Seite 153

Säumniszuschlag ohne Säumnis

Erhebung trotz fristgerechter Zahlung

Prof. Dr. Horst Walter Endriss

[i]BFH, Urteil vom 28. 8. 2012 - VII R 71/11 NWB MAAAE-22652 Nach der Abgabenordnung gilt eine Steuer grundsätzlich erst am dritten Tag nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als entrichtet. Ist ein Säumniszuschlag aber zu erheben, wenn die Gutschrift nach Einlösung des Schecks durch das Finanzamt fristgerecht erfolgt? Das FG Münster hatte für diesen Fall zunächst entschieden, dass ein Säumniszuschlag nicht zu erheben ist . Dem hat der BFH mit seinem Urteil vom widersprochen . [i]infoCenter, Säumniszuschläge NWB YAAAB-83025 Dieses BFH-Urteil wird im Folgenden einer kritischen Würdigung unterzogen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Ausgangssachverhalt

[i]Rechtzeitige tatsächliche ZahlungDie Klägerin K hatte laut Umsatzsteuer-Voranmeldung für das dritte Quartal 2010 860 € Umsatzsteuer zu zahlen. Der Betrag war fällig am . Die Klägerin übergab dem Finanzamt am einen Scheck über den fälligen Betrag, der am auf dem Konto des Finanzamts gutgeschrieben wurde. Es geht um die Frage, ob im Hinblick auf die Fiktion des § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO, wonach bei Hingabe eines Schecks die Zahlung drei Tage nach dem Eingang des Schecks als entrichtet gilt, Säumniszuschläge zu erheben sind.

II. Sinn und Zweck des § 240 AO

[i]Säumniszuschläge als DruckmittelSäumniszuschläge nach § 240 AO sind ein Druckmittel ...