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StuB Nr. 11 vom Seite 428

Geteilter Umsatzsteuersatz und Aufteilungsmaßstab

StB Michael Seifert, Troisdorf

I. Vorbemerkungen

Oftmals unterliegen Leistungen dem regulären bzw. dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Der BFH hat sich mit Beschluss vom - V B 125/12 NWB CAAAE-35446 (Kurzinfo StuB 2013 S. 393 NWB GAAAE-35744; Vorinstanz: NWB CAAAE-23286, EFG 2013 S. 172) zur Aufteilung eines Gesamtpreises auf die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze geäußert. Nach Auffassung des BFH ist es danach nicht ernstlich zweifelhaft, wenn die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises nach der „einfachstmöglichen” Aufteilungsmethode erfolgt. Liefert der Unternehmer Gegenstände im Rahmen eines Gesamtkaufpreises auch einzeln, ist der Gesamtkaufpreis grundsätzlich nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise aufzuteilen.

II. Der Entscheidungsfall

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin, eine GmbH, betrieb als Franchisenehmer einer Fast-Food-Kette mehrere Schnellrestaurants. Sie lieferte ihre Produkte – Speisen und Getränke – sowohl zum Verzehr innerhalb der Restaurants als auch zum Verzehr außer Haus.

Dabei lieferte sie auch „Sparmenüs”, bei denen es sich um Produktzusammenstellungen handelte, die neben Speisen wie Sandwiches und Pommes frites auch Getränke in verschieden...