Aufteilung pauschaler Menüpreise auf die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Speiseumsätze und die dem Regelsteuersatz
unterliegenden Getränkeumsätze
Leitsatz
1. Umsätze aus dem Verkauf sog. Sparmenüs, welche zum Pauschalpreis angeboten werden, unterfallen - wenn sie als „Außer-Haus-Menüs”
verkauft werden - hinsichtlich der Speisen dem ermäßigten Steuersatz und hinsichtlich des Getränks dem Regelsteuersatz.
2. Der auf die Speisen bzw. Getränke entfallende Teil des Entgelts ist unter Anwendung der einfachst möglichen Berechnungsmethode
zu ermitteln
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 86 Nr. 3 DStR 2013 S. 10 Nr. 14 DStRE 2013 S. 609 Nr. 10 EFG 2013 S. 172 Nr. 2 StBW 2013 S. 726 Nr. 16 UStB 2013 S. 8 Nr. 1 CAAAE-23286
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