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Photovoltaikanlagen und Gewerbesteuer
Das Betreiben einer Photovoltaikanlage führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese lösen eine Gewerbesteuerpflicht aus. Im Regelfall dürften die Einkünfte den Freibetrag von 24.500 € bei natürlichen Personen nicht übersteigen. Fraglich war bislang, ob eventuelle Verluste aus dem Betreiben einer Phovoltaikanlage mit Gewinnen aus einem anderen Einzelunternehmen verrechnet werden können.
Das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände eines Einzelunternehmens stellt nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen NWB BAAAD-53735 (EFG 2010 S. 2102) und nachfolgend des NWB NAAAE-24088, BFH/NV 2013 S. 252 = Kurzinfo StuB 2013 S. 33 NWB AAAAE-25984) aufgrund der Ungleichartigkeit der Tätigkeiten und des Fehlens der organisatorischen und wirtschaftlichen Verflechtung einen eigenständigen Gewerbebetrieb dar.
Ob die mehreren gewerblichen Betätigungen eines Stpfl. selbständige Gewerbebetriebe oder einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu beurteilen. Die Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs erfordert eine vollkommene Eigenständigkeit. Die Verbindung darf im Wesentlichen nur in der ...