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Investitionsförderung nach § 7g EStG vs. Förderung des Direktverbrauchs von selbst erzeugtem Strom
Erneuerbare Energien
Nicht erst seit der sog. Energiewende der Bundesregierung ist die Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Neben den umweltpolitischen Aspekten stellt eine solche Art der Stromerzeugung auch ökonomisch für die Anlagenbetreiber eine durchaus sinnvolle Investition dar. Die staatlich geförderte Möglichkeit des Direktverbrauchs des mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Stroms vermag die Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage aufgrund der steigenden Strompreise in vielen Fällen noch zu steigern. Der folgende Beitrag soll unter Beachtung aktueller Rechtsprechung der Finanzgerichte die Auswirkungen eines solchen Direktverbrauchs auf die steuerliche Investitionsförderung nach § 7g EStG zeigen.
Ritzkat, Investitionsabzugsbetrag, infoCenter NWB DAAAC-65919
Investitionen in Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich nach § 7g EStG gefördert; wird allerdings von dem geförderten Direktverbrauch nach § 33 Abs. 2 EEG Gebrauch gemacht, ist bei der Anwendung des § 7g EStG Vorsicht geboten.
Die Verwendung von mehr als 10 % des selbst erzeugten Stroms in dem privaten Haushalt des Stpfl. ist schädlich. Entsprechendes gilt für die Verw...