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Einkommensteuer | Berechtigtenbestimmung bei Trennung der Eltern
Bei mehreren Kindergeldberechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern aufgenommen worden, bestimmen diese untereinander den Berechtigten (§ 64 EStG). Nach dem bleibt bei Aufnahme eines Kindes in zwei verschiedene Haushalte die Berechtigtenbestimmung i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG – auch bei Trennung der Eheleute – wirksam, solange sie nicht von einem Berechtigten widerrufen wird.