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FG Köln 30.01.2013 15 K 47/09, NWB 14/2013 S. 979

Einkommensteuer | Gleichzeitiger Bezug von Kindergeld in mehreren EU-Staaten

Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können auch dann in Deutschland kindergeldberechtigt sein, wenn sie weiterhin in das Sozialsystem ihres Heimatlandes eingegliedert bleiben und auch dort Kindergeld beziehen. Hier ist das deutsche Kindergeld allerdings um die ausländischen Leistungen zu kürzen, so der 15. Senat des FG Köln in drei Urteilen vom für niederländische und polnische Arbeitnehmer. Der Senat stützt sich hierin auf das Urteil des , Hudzinski und Wawrzyniak NWB DAAAE-13933. Gegenstand [i]infoCenter „Kindergeld” NWB JAAAA-57071 des EuGH-Urteils waren die Kindergeldansprüche eines von Polen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers und eines polnischen Saisonarbeiters.