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Einkommensteuer | Steuerliche Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen
In einem Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen müssen für dessen steuerrechtliche Anerkennung jedenfalls die Hauptpflichten des Mietvertrags, wie die Überlassung der Mietsache zum Gebrauch sowie die Entrichtung der vereinbarten Miete, klar und eindeutig vereinbart und entsprechend durchgeführt worden sein. Ist die im Vertrag angegebene Miethöhe mit dem handschriftlichen Zusatz „vorbehaltlich der Anerkennung durchs Finanzamt” versehen, hält der Mietvertrag nach dem dem sog. Fremdvergleich nicht stand.