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Einkommensteuer | Hinzurechnung des Anspruchs auf Kindergeld
Für die Hinzurechnung des Kindergelds bei Abzug des Kinderfreibetrags nach § 31 Satz 4 EStG ist nach dem allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob Kindergeld tatsächlich gezahlt wurde, ist unerheblich.
Das Ergebnis dieser Entscheidung ist bitter für die Eltern und verstößt gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip. Dies erkennt sogar der BFH an und spricht von einer „Härte im Einzelfall”, die aber die Verfassungswidrigkeit des § 31 EStG nicht begründen könne. Die Kläger konnten zwar Kinderfreibeträge abziehen; deren steuermindernde Wirkung wurde aber durch die Hinzurechnung nicht ausgezahlten Kindergelds zum großen Teil wieder aufgehoben. Dass der V. (Umsatzsteuer-)Senat des NWB TAAAE-20483 bereits ebe...