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Einkommensteuer | Zu den Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels
Nach dem rechtfertigt allein die – nur als solche ins Werk gesetzte – Planung der Errichtung und Veräußerung von vier Objekten noch nicht die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels, insbesondere nicht nach Maßgabe der sog. Drei-Objekt-Grenze. Wie das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze im Sinne der Rechtsprechung nicht ausnahmslos Nachhaltigkeit indiziert, sind erst recht bei der Beurteilung eines nur geplanten potenziellen gewerblichen Grundstückshandels die Gesamtumstände der Planung zu berücksichtigen. Im Streitfall war das Vorhaben aus baurechtlichen Gründen von vornherein nicht realisierbar.