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Einkommensteuer | Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen an Angehörige im Ausland
Bargeldzahlungen an Unterhaltsempfänger im Ausland können nach dem durch vollständig ausgefüllte Empfängerbestätigungen nachgewiesen werden; nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Empfängerbestätigungen haben keinen Beweiswert. Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus, dass der Steuerpflichtige neben der Bedürftigkeit des Unterstützungsempfängers insbesondere auch die tatsächlichen Zahlungen nachzuweisen habe. Gemäß § 90 Abs. 2 AO sind bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Unterstützungsempfänger die Beteiligten in besonderem Maße verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen. Die durch (BStBl 2010 I S. 588, Rn. 3 ff.) aufgestellten Kriterien konkretisieren de...