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BMF 03.01.2013 IV C 2 – S 2706/09/10005, NWB 4/2013 S. 181

Körperschaftsteuer | Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art

Zu der Frage, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts den Gewinn ihrer einzelnen Betriebe gewerblicher Art auch nach Einführung der Doppik nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln kann oder zwingend durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln hat, hat das Stellung genommen.