Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art
Zu der Frage, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts den Gewinn ihrer einzelnen Betriebe gewerblicher Art auch nach Einführung der Doppik nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln kann oder zwingend durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln hat, hat das Stellung genommen.