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Einkommensteuer | Zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß
Mit Urteil vom hat das FG Hamburg entschieden, dass die Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 1 und 3 EStG bei Aufwendungen für die sog. Praxisgebühr oder für Zuzahlungen zu Medikamenten nicht verfassungswidrig ist. Soweit die Kläger meinen, dass nach der Entscheidung des NWB AAAAC-75760 (zur Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) die Aufwendungen für die sog. Praxisgebühr und die Zuzahlungen ohne eine zumutbare Belastung zu berücksichtigen seien, überzeugt dies den Senat nicht. Der Senat [i]Karrenbrock, NWB 43/2012 S. 3432schließt sich der Auffassung des NWB RAAAE-07376) an, dass eine zumutbare Belastung auch bei Krankheitskosten zu berücksichtigen sei. Die Zuzahlungen seien auch keine – versteckten – Krankenversiche...