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FG Sachsen 23.03.2012 3 K 1388/10, NWB 4/2013 S. 181

Einkommensteuer | Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei nachträglichem Einbau eines Kachelofens

Nach dem kann eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch bei einem nachträglichen Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in ein gasbeheiztes Einfamilienhaus in Anspruch genommen werden. Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hänge nicht davon ab, ob die handwerkliche Maßnahme der Erhaltung eines vorhandenen Gegenstands dient oder einen neuen Gegenstand herstellt, indem sie etwas Neues schafft. Der Begriff der „Modernisierung” verlange auch nicht, dass nach Abschluss einer Modernisierung eine fortschrittlichere handwerkliche Gestaltung als zuvor vorliegen müsste. Das Finanzgericht weist in seinen Entscheidungsgr...