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FG Köln 20.4.2012 4 K 1943/09, IWB 1/2013 S. 2

FG Köln | Zusammenveranlagung in Deutschland bei steuerpflichtigem Arbeitslosengeld im Wohnsitzstaat

Für in einem ausländischen Mitgliedstaat der EU lebende Steuerpflichtige besteht kein Anspruch auf Zusammenveranlagung in Deutschland, wenn sie in ihrem Wohnsitzstaat steuerpflichtiges Arbeitslosengeld beziehen und aus diesem Grund die Grenzen von § 1 Abs. 3 Satz 2, § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG überschritten sind.

Hinweis:

Nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG können Ehegatten zusammen veranlagt werden, wenn nur einer von ihnen die Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG erfüllt. Außerdem muss der unbeschränkt steuerpflichtige Ehegatte Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaates sein und der andere Ehegatte seinen Wohnsitz ebenfalls in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat haben. [i]Nach § 3 Nr. 2 EStG ist nur das nach deutschen Regelungen gezahlte Arbeitslosengeld steuerfrei Diese Voraussetzungen erfüllte der Kl., ein in Belgien wohnh...