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BFH 13.09.2012 V R 59/10, NWB 44/2012 S. 3516

Einkommensteuer | Zur Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG

Für die Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG ist nach dem allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob Kindergeld tatsächlich gezahlt worden ist, ist ohne Bedeutung.