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Einkommensteuer | Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender
Wird ein Kind nach Ende der Berufsausbildung arbeitslos und teilt es dies im Rahmen des Antrags auf Bezug von Leistungen nach dem SGB II der dafür zuständigen Stelle mit, ist gem. dem gleichzeitig eine Meldung als Arbeitsuchender i. S. des § 122 SGB III anzunehmen (Abgrenzung zum NWB RAAAD-97572).
Angesichts des klaren Wortlauts in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG („bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist”) kann man das [i]infoCenter „Kindergeld” NWB JAAAA-57071 Urteil durchaus als großzügig bezeichnen. Es weist den betroffenen Verwaltungen die Aufgabe zu, die Anzeige der Arbeitslosigkeit der Familienkasse mitzuteilen. Versäumnisse gehen zulasten der Familienkasse.